Die
Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und
Menschenrechte in der Welt (EJDM), eine Nichtregierungsorganisation von
Juristinnen und Juristen mit Mitgliedern in vielen europäischen Ländern
fordert die Europäischen Regierungen und die
Europäische Union auf
1. alle möglichen Maßnahmen innerhalb der
Organe der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und innerhalb der
bilateralen Beziehungen zu ergreifen
- um die Tötung von Zivilisten und die
Zerstörung der Infrastruktur in Gaza, Libanon und Israel zu unterbinden
- um Initiativen für einen sofortigen
Waffenstillstand zwischen den Beteiligten zu unterstützen
- Hilfe zu leisten für die leidende
Bevölkerung in der Region, insbesondere in Libanon und Gaza im Rahmen der
internationalen Hilfsorganisationen
- Initiativen zu unterstützen für einen
dauerhaften Frieden in der Region, welcher das Existenzrecht eines
Palästinensischen und eines Israelischen Staates innerhalb der durch die
UN-Resolutionen 242 und 338 festgelegten Grenzen beinhaltet
2. ihren Einfluss zu nutzen innerhalb der Organe
der Vereinten Nationen
- um jede Verletzung der Genfer Konvention, des
Internationalen Rechts aller beteiligten Parteien zu verurteilen und um
die Respektierung der Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs
über das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes
durchzusetzen
- um alle am Konflikt Beteiligten zu veranlassen
die UN-Resolutionen bezüglich Israel und Palästina zu respektieren
- um Israel darauf hinzuweisen, dass es kein
Recht hat Palästinensische Bürger zu entführen und in extrajudizielle
Hinrichtungsaktionen zu ermorden; dass es kein Recht hat
Palästinensisches Territorium in Gaza und in der West-Bank zu besetzen
- um
die Hisbollah darauf hinzuweisen, dass sie kein Recht hat israelische
Soldaten zu entführen und Anschläge auf israelisches Territorium
insbesondere auch gegen die Zivilbevölkerung und Zivileinrichtungen zu
verüben
- um Israel darauf hinzuweisen, dass sein Recht
auf Selbstverteidigung nicht die exzessive Aggression einschließt welche
die israelische Armee - wie schon in der Vergangenheit - auch in den
vergangenen Tagen praktiziert hat. Insbesondere erlaubt das Recht auf
Selbstverteidigung nicht die Ermordung von Zivilisten, die Vertreibung von
Zivilisten, die Zerstörung der Wohnhäuser von Zivilisten und der
Infrastruktur großer Teile Libanons und Gazas und auch nicht die
dauerhafte Besetzung des libanesischen Territoriums.
3. allen politischen Einfluss zu nutzen, um die
Ausweitung des Krieges zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf Syrien
und Iran.
In ihren Bemühungen, das gegenwärtige Leiden
der Bevölkerung in der Region zu beenden, werden die europäischen
Regierungen daran erinnert, dass die Unterstützung der Hamas und der
Hisbollah durch die Bevölkerung wesentlich auf den Skandal
zurückzuführen ist, dass Palästina seit 60 Jahren illegal durch Israel
besetzt gehalten wird, dass diese Situation durch die internationale
Gemeinschaft toleriert wird, dass die Rechtsauffassung des Internationalen
Gerichtshofs über die Verpflichtung Israels und anderer Staaten das
Selbstbestimmungsrechts der PalästinenserInnen zu respektieren ,
missachtet wird.
Die
EJDM wird alle Initiativen im Rahmen des internationalen und des
nationalen Rechts unterstützen, damit diejenigen zur Rechenschaft gezogen
werden, die im Rahmen des Konflikts Kriegsverbrechen begangen haben.